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Tarife & AGB

Tarifübersicht

1. Arbeitsleistung

Die PORTAX AG bietet ihre Arbeitsleistung zum Tarif von CHF 165 pro Stunde während den üblichen Geschäftszeiten an. Dieses Satz gilt sowohl für Einsätze bei Kunden, wie auch für Auftragsarbeiten in den Räumlichkeiten der PORTAX AG.

Leistungen im Rahmen von Projekten können zu Fixpreisen angeboten werden. Für Einsätze, die länger als drei aufeinander folgende Tage dauern, kann ein Tagessatz von CHF 1350 (maximale Einsatzdauer: 9 Stunden) angewendet werden. Für Einsätze mit einem Arbeitsaufwand von mehr als einem Monat können individuelle Absprachen getroffen werden.

Für vom Kunden verlangte Nachtarbeit (von 20:00 bis 07:00 Uhr) wird ein Zuschlag von 50% verrechnet. Für Einsätze an Sonn- und Feiertagen gilt ein Zuschlag von 100%.


2. Wartungsverträge

Die PORTAX AG bietet folgende Wartungsverträge für Microsoft Server an. Die Preise verstehen sich in CHF pro Server und für die Dauer eines Jahres.

Ab insgesamt drei eingebundenen Servern werden Rabatte gewährt.

Details finden Sie in der separat erhältlichen Beschreibung unserer Wartungsverträge.


3. Allgemeines

Bei einer Einsatzdauer bis zu 60 Minuten ausserhalb der Räumlichkeiten der PORTAX AG, wird eine Stunde Aufwand verrechnet. Danach erfolgt die Berechnung der Leistungen auf 30 Minuten genau, wobei angebrochene Einheiten aufgerundet werden.

Für Besuche im Grossraum Basel (Anfahrtszeit ca. 20 Minuten) fallen keine separaten Wegkosten an. Für die übrigen Gebiete gilt Anfahrtszeit = Arbeitszeit vorbehältlich einer speziellen schriftlichen Abmachung.

Alle Angaben verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exkl. Mehrwertsteuer für Arbeitsleistung und inkl. für Warenlieferungen rein netto.

Für die kurzfristige Miete von Hardware und für massgeschneiderte Schulungsangebote verlangen Sie bitte die separate Tarifübersicht für das Vermietungsangebot oder eine persönliche Offerte.

Weitere Dienstleistungen auf Anfrage.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertragsverhältnis

Die PORTAX AG arbeitet für ihre Kunden im Vertrags- oder Auftragsverhältnis. Für Letzteres ist keine Schriftlichkeit notwendig und der Auftrag kann beidseitig jederzeit aufgelöst werden. Die PORTAX AG nimmt den Auftrag an, indem sie eine entsprechende Bestätigung (per elektronische oder Brief-Post) übermittelt oder den Auftrag ausführt.

Für die Beschaffung von Waren ab einem Gesamtwert von CHF 1000.- durch die PORTAX AG kann vom Kunden ein Auftrag in schriftlicher Form verlangt werden. Die PORTAX AG nimmt den Auftrag an, indem sie dem Kunden eine Auftragsbestätigung (per elektronische oder Brief-Post) übermittelt oder die bestellte Ware beschafft.


2. Verrechnung von Arbeitsleistung

Bei einer Einsatzdauer bis zu 60 Minuten ausserhalb der Räumlichkeiten der PORTAX AG, wird eine Stunde Aufwand verrechnet. Danach erfolgt die Berechnung der Leistungen auf 30 Minuten genau, wobei angebrochene Einheiten aufgerundet werden.

Für Besuche im Grossraum Basel (Anfahrtszeit ca. 20 Minuten) fallen keine separaten Wegkosten an. Für die übrigen Gebiete gilt Anfahrtszeit = Arbeitszeit vorbehältlich einer speziellen schriftlichen Abmachung.

Alle Angaben verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exkl. Mehrwertsteuer rein netto.


3. Verrechnung von Materiallieferungen

Die Preise für durch die PORTAX AG beschaffte und verkaufte Waren verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inkl. Mehrwertsteuer rein netto. Für Auswahl, Bestellung, Lieferung, Installation etc. gilt 2. und der Tarif gemäss Tarifblatt.

Für Beschaffungsaufträge kann die PORTAX AG auf einer angemessenen Vorauszahlung bestehen.


4. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung hat grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Bei Neukunden kann Barzahlung verlangt werden. Die PORTAX AG behält sich das Recht vor, auch bestehende Kunden nur gegen Vorkasse oder Barzahlung zu bedienen.

Im Falle des Zahlungsverzuges sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten sowie Verzugszinsen von 1% pro Monat vom Kunden zu übernehmen. Allfällige weitere Kosten können ebenfalls dem Kunden belastet werden.


5. Rückgaberecht

Der Kunde hat das Recht, innerhalb einer Frist von 14 Werktagen, den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen und die Ware zurückzugeben. Die gelieferte Ware ist unbeschädigt, funktionsfähig und vollständig und in einwandfreier Originalverpackung zurück zu geben. Vom Rückgaberecht generell ausgeschlossen sind Verbrauchsmaterial sowie Artikel, die auf Kundenwunsch speziell angefertigt wurden.


6. Gewährleistung bei Mängeln und Haftung

Für alle beschafften Produkte besteht eine Herstellergarantie. Diese beträgt in der Regel 24 Monate ab Lieferdatum. Abweichende Garantiefristen werden ausdrücklich auf der Rechnung vermerkt. Produkte werden während der Garantiezeit kostenlos ersetzt oder repariert. Der Garantieanspruch erlischt bei unsachgemässer Handhabung, Folgeschäden sowie bei technischen Eingriffen durch Drittpersonen.

Die PORTAX AG haftet nicht für Schäden, die auf unsachgemässen Gebrauch oder natürlichen Verschleiss zurückzuführen sind oder für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden).

Aufwand im Zusammenhang mit der Gewährleistung kann dem Kunden verrechnet werden, wenn die beanstandeten Produkte durch die PORTAX AG am Domizil des Kunden abgeholt und wieder dorthin zurückgebracht werden. Auch das zur Verfügung stellen eines Ersatzgerätes während der Dauer der Mängelbehebung ist kostenpflichtig.

Die an den Produkten erbrachte Dienstleitung ist nicht Bestandteil der Garantie. Ev. fallen diese darum nach einer Reparatur oder einem Austausch erneut an.


7. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die vorliegenden AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB geschlossen werden, unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Basel-Stadt.